Mädchenzuflucht – „Sternschnuppe“
Inobhutnahme nach § 42 und § 43 KJHG (Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung):
- Zwei Plätze für Mädchen ab 12 Jahren
- Aufnahme rund um die Uhr möglich
- Betreuung durch akademisch qualifizierte Mitarbeiterinnen bei Tag und Nacht
- Begleitung und Beratung in Fällen von sexueller Gewalt, Verfolgung und anderen Krisensituationen
- Schutz und Anonymität durch geheime Adresse
- Entwicklung neuer Perspektiven in Kooperation mit dem Jugendamt u.a.
Pädagogisches Angebot
- Maßnahmen nach §35 KJHG, „Clearing“ Beratung nach §36 KJHG
- Individuelle Beratung und Entwicklung von Hilfsangeboten für den Einzelfall
unter Einbezug des sozialen Umfeldes - Bezugsbetreuerinnensystem
- Hilfe zur Verbesserung der schulischen Leistung
- Entwicklung von Lebensperspektiven; Unterstützung bei der Berufsplanung
- Strukturierung des Alltags: – Behörden-, Arztbesuche, – Haushaltsführung – Freizeitgestaltung
- Aufbau und Stabilisierung sozialer und selbstreflektiver Kompetenzen, z. B. bei selbstverletzenden und süchtigen Verhaltenstendenzen
- Bildungs- und Ferienfahrten